Die Stadtverwaltung Strausberg erinnert alle Einwohnenden an ihre Pflicht zur Straßenreinigung und Winterwartung. Besonders jetzt, in der nassen und kalten Jahreszeit, ist die Einhaltung dieser Pflichten wichtig, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
Alle Anliegenden sind verpflichtet, die Gehwege und angrenzenden Flächen vor ihren Grundstücken regelmäßig von Schmutz, Laub und anderen Verunreinigungen zu befreien, um beispielsweise Rutschgefahr zu vermeiden.
Grundstückseigentümer sowie Mieter müssen Gehwege außerdem in einer Breite von mindestens 1 Meter, in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sogar von mindestens 1,50 Meter, von Schnee räumen und bei Glätte mit Sand oder Splitt bestreuen. Die Beimischung von Salz oder anderen auftauenden Mitteln ist nicht gestattet.
Die Räum- und Streupflicht gilt werktags von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr.
Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit oder im Falle eines Unfalls Schadensersatzansprüche der Geschädigten. Um dies zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung alle Anwohnenden, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu einem sicheren und sauberen Stadtbild beizutragen.
Weitere Informationen finden Interessierte in der Straßenreinigungssatzung auf der Internetseite der Stadt Strausberg unter: 
und-verordnungen-2-2/ target=blank>https://www.stadt-strausberg.de/satzungen-
und-verordnungen-2-2/.