Inhalt:
- Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 28.10.2025 - Aufhebung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
- Bescheid unter Bezugnahme auf Art 233 § 2 Abs. 3 EGBGB in Verbindung mit § 16 Abs. 4 VwVfG und 168b Abs. 3 FamFG
Quelle: Landkreis MOL
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