Strausberg: Grundsteuer - 29.01.2026

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Strausberg: Grundsteuer
Fehler bei Versendung

Bild:© Andreas Prinz


Versendung der Grundsteuerbescheide 2026

Die vom Bund beschlossene Grundsteuerreform hat sowohl für Grundstückseigentümer als auch für die Stadtverwaltung einen erheblichen Mehraufwand verursacht.

Zur Wahrung der Aufkommensneutralität wurde der Hebesatz der Grundsteuer B angepasst. Dieser lag ursprünglich bei 405 Prozent, wurde zunächst auf 246 Prozent gesenkt und nach Vorliegen weiterer Daten abschließend auf 311 Prozent festgelegt. Aufgrund von softwarebedingten Ausfällen und Anwendungsfehlern im Haushalts- und Kassensystem der Stadtverwaltung Strausberg kam es in einzelnen Fällen zu einer mehrfachen Zusendung von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026 mit identischem Inhalt.

Die Grundsteuer ist für jedes Grundstück im Jahr 2026 tatsächlich nur einmal zu entrichten. Maßgebend ist der gültige Bescheid mit den dort angegebenen Beträgen und Zahlungsfristen. Sofern der Stadt Strausberg ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der Betrag einmalig automatisch eingezogen. Der Grundsteuerbescheid gilt grundsätzlich so lange, bis ein neuer Bescheid durch die Stadt Strausberg erlassen wird.

Die Stadtverwaltung Strausberg bedauert die Unannehmlichkeiten sehr. Der Vorgang wurde überprüft und es wurden zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt, um
vergleichbare Fehler künftig zu vermeiden.

29.01.2026, Strausberg


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