Vergabe von Kita- und Hortplätzen und Betreuungsbeiträge
Die Vergabe von Kita- und Hortplätzen erfolgt zentral über das Kita-Online-Portal der Stadt Strausberg. Eltern von Kindern der zukünftigen 5. und 6. Klassen, die ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Hortplatz benötigen, müssen spätestens bis zum 1. März 2026 online über das Portal einen Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen. Zusätzlich müssen Eltern beim Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland erneut einen Antrag auf den bedingten Rechtsanspruch stellen. Dieser wird benötigt, wenn das Kind länger als gesetzlich vorgesehen betreut werden soll, die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson erfolgt oder sie außerhalb der Wohnortgemeinde stattfindet. Der entsprechende Bescheid ist spätestens bis zum Vertragsabschluss mit der Kita oder dem Hort vorzulegen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Stadt Strausberg telefonisch unter (03341) 381213 (Nachname des Kindes A–I) sowie unter (03341) 381214 (Nachname des Kindes J–Z) zur Verfügung.
Für die Neuberechnung der Kita- und Hortbetreuungsgebühren im Kalenderjahr 2026 werden außerdem wieder die Einkommensunterlagen aus dem Vorjahr 2025 benötigt. Die vollständigen Unterlagen sind zusammen mit der ausgefüllten Erklärung zum Elterneinkommen spätestens bis zum 31. März ausschließlich per Post einzureichen.
Alternativ können die Nachweise persönlich am Empfang der Stadtverwaltung abgegeben werden. Weitere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen wurden per Elternbrief versandt und sind auf der Website der Stadt Strausberg unter
www.stadt-strausberg.de/kindertagesbetreuung-2/ einzusehen.
Quelle: Stadt Strausberg - Anna Dünnebier