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Gemeinsame Erklärung des Innenministers und Landrates zur Wahlabsage in Strausberg
Am vergangenen Montag, 23. Februar 2026 hat der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland, Gernot Schmidt, die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Strausberg vom 15. Februar 2026 für ungültig erklärt. Grundlage waren Informationen über Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ablaufes dieser Wahl. Insbesondere die Tatsache, dass Briefwahlunterlagen sich in hoher Zahl im direkten Zugriffsbereich eines Kandidaten befunden haben, führte aus Sicht des Landkreises als Aufsichtsbehörde zu einer möglichen Kompromittierung dieser Wahl. Verbunden ist damit keineswegs ein Vorwurf gegen Personen. Ob und inwiefern hier ein schuldhaftes Verhalten vorlag, dazu ermittelt aktuell die Staatsanwaltschaft.
Der Landkreis hat den entsprechenden Bescheid am Montag, 23. Februar 2026 dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Brandenburg übermittelt. Zudem gab es in den vergangenen Tagen intensive Gespräche zwischen dem Landkreis und dem MIK auf Hausleitungsebene. Die Bürgermeisterin und die Stadtverordneten Strausbergs hat Landrat Gernot Schmidt ebenfalls am Montag, 23. Februar 2026 über seinen Rechtsakt informiert. Die Bürgermeisterin erklärte unverzüglich, keine Rechtsmittel einzulegen. Die Fraktionsvorsitzenden haben bekannt gegeben, dass sie diese Entscheidung mittragen.
Grundlage des zügigen Handelns war der gesetzlich vorgegebene zeitliche Rahmen zum Ablauf der Stichwahl. Am Montag, 23. Februar 2026 hätten die Briefwahlunterlagen postalisch versandt werden müssen. Der Kreiswahlleiter hat in Rücksprache mit der städtischen Wahlleiterin das Versenden der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl gestoppt.
René Wilke, Minister des Innern und für Kommunales das Landes Brandenburg: „Landrat Gernot Schmidt hat in einer Situation, die schnelles und konsequentes Handeln erfordert, die notwendige Entschlossenheit gezeigt, die es braucht, um das Ansehen der Demokratie zu schützen. Dafür gilt ihm mein herzlicher Dank. Gegenstand unserer aktuellen Erörterungen ist ausschließlich die Gesetzeslage und deren notwendige Interpretation. Deutschlandweit gab es bisher keinen vergleichbaren Fall. Deshalb stehen wir dem Landkreis Märkisch-Oderland auch weiterhin beratend und begleitend zur Seite.“
Gernot Schmidt, Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland: „Aufgabe der Rechtsaufsicht ist es, die Grundlagen der Demokratie zu schützen und bei offensichtlichen sowie gravierenden Verstößen einzuschreiten. Wir brauchen eine zügige Klärung der Vorwürfe auch im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl gestellt haben. Die Kandidaten Dennis Panser (AfD), Knut-Sören Steinkopf (Die Linke), Steffen Schuster (UfW Pro Strausberg), Annette Binder (Einzelwahlvorschlag) und Patrick Hübner (Einzelwahlvorschlag) haben ein Recht auf ein vorurteilfreies und sie nicht beschädigendes Verfahren.“
Quelle: Landkreis MOL