Inzahlungnahme oder Leasing-Rückgabe - Fehlende Unterlagen geben Abzug
Jedes Jahr geben Millionen Deutsche ihr Fahrzeug zurück: die einen, weil sie ihr Fahrzeug beim Neukauf in Zahlung geben, die anderen, weil der Leasingvertrag ausläuft. In beiden Fällen nimmt der Händler das Fahrzeug unter die Lupe. Bei der Hereinnahme ermittelt er den Ankaufspreis, beim Leasing stellt sich die Frage, ob eventuelle Auf- oder Abschläge aufgrund von Laufleistung oder Zustand anfallen.
„Von Verkäuferseite wird dabei ein Punkt oft nicht ernst genug genommen“, erklärt Michael Tziatzios, Experte für Gebrauchtfahrzeuge bei DEKRA. „Oft fehlen bei den Fahrzeugen wichtige Unterlagen oder Teile, wie etwa Zweitschlüssel, Radio-Code-Karte oder Bedienungsanleitung. Das ist in der Regel mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden, die sich zwangsläufig in der Bewertung des Fahrzeuges niederschlagen.“
Ein typisches Beispiel ist das Fehlen des Zweitschlüssels. Ist er verloren, führt kein Weg an einer neuen Schließanlage vorbei. Beim Golf VII zum Beispiel fallen für den Wechsel der kompletten Anlage samt Material und Arbeitszeit Kosten von 1250 Euro an. „Um sich solche unnötigen Abzüge zu ersparen, müssen bei Rückgabe oder Inzahlungnahme alle wichtigen Unterlagen vollständig auf dem Tisch liegen.“
Außer dem Zweitschlüssel fehlen bei der Fahrzeugübergabe häufig auch Dinge wie das Serviceheft, die Zulassungsbescheinigung oder die Navigationsspeicherkarte, bei Leasingverträgen zuweilen auch Tank- und Servicekarten. Manchmal wird auch Profaneres wie Warndreieck oder Gepäckraumabdeckung oder die Abnahmebescheinigungen für nachträgliche technische Änderungen als vermisst gemeldet. „Im eigenen Interesse empfehlen wir, rechtzeitig vor dem Übergabetermin die Vollständigkeit dieser Teile zu prüfen und bereitzulegen“, erinnert der Experte.
Besonders bei der Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen zeigt sich immer wieder, dass es von Vorteil ist, die Geschichte und den Pflegezustand des Fahrzeuges überzeugend zu dokumentieren. „Daher macht es Sinn, Rechnungen von Reparatur und Wartung mitzubringen, mit dem sich beispielsweise der Tausch des Getriebes oder der Wechsel der Steuerkette nachweisen lässt“, so Tziatzios.
DEKRA Info
Quelle: DEKRA
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