Stichwahl des Hauptverwaltungsbeamten in Strausberg - 16.03.2026

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Stichwahl des Hauptverwaltungsbeamten in Strausberg
am Sonntag, 29.03.2026

Bild:© Steffen Herre


Die Stadt Strausberg gibt den Stichwahltermin für Sonntag, den 29. März bekannt.
Was ist bisher passiert?

Am 19. Februar meldete die Strausberger Wahlleitung, gemäß ihrer gesetzlichen Pflicht, gegenüber der kommunalen Aufsichtsbehörde Unregelmäßigkeiten beim Rücklauf von Wahlunterlagen. Der Landkreis hat aufgrund der vorliegenden Fakten am 20. Februar 2026 Anzeige gegen unbekannt erstattet. Der Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen aufgenommen.

Die Stadt Strausberg hat zur Kenntnis genommen, dass die Wahlannulierung durch den Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland vom Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) für rechtswidrig erklärt wurde. Rechtsmittel gegen den Beschluss wurde vom Landkreis Märkisch-Oderland nicht eingelegt. Das Verfahren wird durch den Landkreis Märkisch-Oderland begleitet.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Daher wird die Stadt Strausberg auch weiterhin keine Vermutungen über den Verbleib der fehlenden Wahlunterlagen äußern.

Was muss zur Stichwahl beachtet werden?
Wähler, die bereits zur Hauptwahl eine Briefwahl beantragt haben, erhalten auch zur Stichwahl ihre Wahlunterlagen per Post. Personen, die durch Zuzug oder durch Vollendung des 16. Lebensjahres die Wahlberechtigung erhalten, bekommen ebenfalls Briefwahlunterlagen bei der Ummeldung bzw. per Post.

Alle anderen können Briefwahlunterlagen mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte beim Wahlbüro per Post anfordern. Alternativ ist die Beantragung formlos schriftlich über das Online-Portal (bis 23. März, 10:00 Uhr) oder per E-Mail mit der Angabe des Namens, der Wohnanschrift, des Geburtsdatums und gegebenenfalls der Versandanschrift an buergerbuero@stadt-strausberg.de möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Das Briefwahllokal im Bürgerbüro wird ab 16. März 2026 zu folgenden Zeiten geöffnet sein:
Montag und Mittwoch von 8:00 bis 14:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00-13:00 Uhr. Nach dem 25. März versendet das Briefwahlbüro der Stadt Strausberg keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch.

Bürger, die die Briefwahl beantragt hatten und nun doch vor Ort wählen möchten, müssen ihren Wahlschein und ein Ausweisdokument vorab im Bürgerbüro oder am Wahltag in ihrem Urnenwahllokal vorzeigen. Im Wahllokal muss der Wahlschein abgegeben und der Stimmzettel vernichtet werden. Wählende erhalten vor Ort einen neuen Stimmzettel für die geheime Abstimmung in der Wahlkabine. Das Offenlegen der eigenen Abstimmung ist zu keinem Zeitpunkt notwendig. Werden für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragt, ist eine schriftliche Vollmacht notwendig.

Die Stadt Strausberg hat den bestehenden Vertrag mit der Deutschen Post AG dahingehend geändert, dass Wahlunterlagen nun ausschließlich an den Briefkasten der Stadt Strausberg in der Hegermühlenstraße 58 geliefert werden.

Für die Stichwahl am 29. März 2026 werden die Urnenwahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Eine Abstimmung ohne Wahlbenachrichtigungskarte ist nur mit gültigem Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung möglich. Für die Briefwahl gilt, dass die Unterlagen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Briefkasten der Stadt Strausberg eingegangen sein müssen, da zu diesem Zeitpunkt die Auszählung beginnt. Später eingehende Stimmen werden nicht mehr berücksichtigt.

Online-Portal: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=12064472
Quelle: Stadt Strausberg - Anna Dünnebier

16.03.2026, Strausberg






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