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Erneuter Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis
Im Landkreis Märkisch-Oderland ist am 19. April 2026 ein weiterer Fall der Newcastle-Krankheit in einem Masthähnchenbestand bestätigt worden. Vor diesem Hintergrund weist der Landkreis auf die aktuell geltenden Regelungen und notwendigen Schutzmaßnahmen hin.
Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt des Landkreises Märkisch-Oderland (Nr. 22/2026) veröffentlicht und ist verbindlich zu beachten.
Es ist ein Hähnchenmastbetrieb in der Gemeinde Oderaue, Ortsteil Altmädewitz mit rund 126.000 Tieren betroffen. Der gesamte Bestand muss aus tierseuchenrechtlichen Gründen entnommen werden.
Die Ursache des Seucheneintrags ist derzeit Gegenstand laufender Ermittlungen. Es ist jedoch bekannt, dass die Übertragungswege denen der Geflügelpest (H5N1) ähneln. Eine Verbreitung kann insbesondere erfolgen über:
• die Luft,
• kontaminierte Materialien,
• sowie über Anhaftungen an Schuhwerk, Kleidung oder Maschinen.
Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis werden dringend gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und strikt einzuhalten. Dazu gehören insbesondere Hygienemaßnahmen beim Betreten der Stallanlagen sowie die Vermeidung unnötiger Kontakte zu Geflügelbeständen.
Des Weiteren besteht auch für Kleinsthalter von Geflügel eine Impfpflicht. Diese kann durch den Haustierarzt erfolgen.
Der letzte Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) wurde in der Gemeinde Lindendorf, Ortsteil Sachsendorf am 18.03.2026 amtlich festgestellt. Die entsprechende
Allgemeinverfügung vom 19.03.2026 gilt weiterhin.
Der Landkreis Märkisch-Oderland wird fortlaufend über die weitere Entwicklung informieren. Weitere Informationen sind auf der
Themenseite nachzulesen.