Rechtssicherheit durch BGH Urteil - 15.07.2026

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Rechtssicherheit durch BGH Urteil
Revisionsverfahren zur Zinsanpassung

Bild:© Andreas Prinz


Info der Sparkasse Märkisch-Oderland:

Sparkasse Märkisch-Oderland begrüßt Rechtssicherheit durch den BGH und geht aktiv auf betroffene Kunden zu

Unser Haus obsiegte im heutigen Revisionstermin vor dem Bundesgerichtshof gegen den Verbraucherzentrale Bundesverband.

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Revisionsverfahren zur Zinsanpassung von Prämiensparverträgen in der Vertragsart Prämiensparen flexibel den Referenzzins und die weiteren Zinsanpassungsparameter des Brandenburgischen OLG bestätigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband konnte sich folglich mit seinen Angriffen gegen die Entscheidung des Brandenburgischen OLG nicht durchsetzen.

Im Zentrum der heutigen Auseinandersetzung stand die unionsrechtliche Fragestellung, ob nach der Rechtsprechung des EUGH die nationale ergänzende Vertragsauslegung nach § 133 BGB funktioniert, was der BGH im Sinne der Sparkasse Märkisch-Oderland bejahte.

Die Sparkasse Märkisch-Oderland begrüßt das Urteil. Damit schafft der BGH in diesem komplexen Sachverhalt Rechtssicherheit für die Beteiligten und legt nunmehr die rechtliche Grundlage für eine abschließende Bearbeitung der zu diesem Sparvertrag zum Musterfeststellungsklageregister angemeldeten Ansprüche.
Durch alle betroffenen Kunden ist nichts zu veranlassen. Wir werden mit der Umsetzung selbständig zeitnah auf unsere Kunden zu kommen und über das weitere Vorgehen informieren, um die Abwicklung für die betroffenen Sparer einfach und unkompliziert zu gestalten.
Quelle: Sparkasse MOL - Bastian Krausch




15.07.2026, Strausberg





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