Mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrende - Notbremsassistent leitet Bremsung ein
Mehr Schutz für Fußgänger und Radfahrende verspricht eine neue Regelung der EU: Seit 7. Juli 2026 ist in neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ein Notbremsassistent vorgeschrieben, der nicht nur einen drohenden Zusammenstoß mit Fahrzeugen, sondern auch mit Fußgängern und Radfahrern erkennen und eine Notbremsung einleiten kann.
Technische Maßnahmen in den Kraftfahrzeugen haben ein großes Potenzial, um Fußgänger und Radfahrer zu schützen, stellte der DEKRA Verkehrssicherheitsreport „Technik und Mensch“ fest. „Gerade die immer besser werdende Sensorik zur Erkennung von Fußgängern und Radfahrern bietet hier gute Chancen, die Zahl an Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und ungeschützten Verkehrsteilnehmern deutlich zu senken.“