Strausberg: Laubentsorgung - 01.10.2026

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Strausberg: Laubentsorgung
Stadt Strausberg startet erste Touren im Oktober

Bild:© Steffen Herre


Ab dem 21. beziehungsweise 22. Oktober 2026 startet die Stadt Strausberg je nach Wohnort
mit den ersten Touren zur diesjährigen Laubentsorgung. Im Fokus stehen dabei die bereitgestellten Säcke mit dem Laub von Straßenbäumen. Die Bäume sind in der Regel durch Plaketten gekennzeichnet. Für die Abgabe des Straßenlaubes können handelsübliche Müllsäcke genutzt werden.

Eine Übersicht aller städtischen Abholtermine gibt es auf der Internetseite der Stadt unter www.stadt-strausberg.de, zu gegebener Zeit in den Strausberger Bekanntmachungskästen sowie in der nächsten Ausgabe der Neuen Strausberger Zeitung vom 5. Oktober 2026.

Für Laub von Bäumen auf privaten Grundstücken ist die Stadt hingegen nicht zuständig. Hier weist der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) darauf hin, dass die Grünabfallentsorgung ab 2026 nur noch auf Abruf erfolgt: Ähnlich wie bei der Sperrmüllentsorgung muss die Abholung vorher telefonisch, online oder über die Abfall-App MOL angemeldet werden.

Ergänzend bietet der Entsorgungsbetrieb seit diesem Jahr auch einen Containerdienst für größere Mengen an Grünschnitt an. Der Verkauf der Kraftpapiersäcke wurde eingestellt. Die Banderolen für Ast- und Strauchwerkbündel (9,32 Euro pro Stück) sind weiterhin im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, beim Entsorgungsbetrieb MOL in der Klosterstraße 18 sowie bei Arbeitsschutz Complett Pabst in der Kastanienallee 52 erhältlich.

Grundsätzlich gilt: Laubsäcke und gebündeltes Ast- und Strauchwerk dürfen frühestens am Abend vor der jeweiligen Abholung bereitgestellt werden und müssen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr morgens gut sichtbar und sicher am Fahrbahnrand liegen. Eine zu frühe Bereitstellung kann zu Behinderungen im Fußgänger- und Straßenverkehr führen und im Einzelfall sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro nach sich ziehen. Grundlage dafür ist die Sondernutzungssatzung der Stadt Strausberg.

Wer wissen möchte, ob die Reinigungspflicht für die eigene Straße oder den Geh- bzw. Radweg bei der Stadt oder beim Anlieger liegt und in welchem Umfang gereinigt werden muss, findet die Antwort im Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Strausberg. Es ist Bestandteil der Straßenreinigungssatzung und listet für jede Straße die jeweilige Reinigungs- und Winterdienstkategorie auf.

Beide Satzungen stehen online auf der Internetseite der Stadt Strausberg unter www.stadt-strausberg.de/satzungen-und-verordnungen-2-2/ zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Strausberg bittet alle Bürger um Beachtung dieser Hinweise, um einen reibungslosen Ablauf der diesjährigen Laubentsorgung zu gewährleisten.


01.10.2026, Strausberg





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