DEKRA Experten: Gefahr für Fußgänger - 16.03.2017

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DEKRA Experten: Gefahr für Fußgänger
Eingeschränkte Sicht vor Zebrastreifen:


Falsch parken zählt eher zu den Kavaliersdelikten im Straßenverkehr. Doch es gibt auch Situationen, in denen ein abgestelltes Auto zur Gefahr werden kann. Zum Beispiel an Fußgängerüberwegen. „Ein direkt vor dem Zebrastreifen parkendes Fahrzeug kann Autofahrern leicht die Sicht auf querende Fußgänger verstellen und für diese zu einer gefährlichen Falle werden“, warnt Unfallanalytiker Danijel Cakeljic bei DEKRA.

„Schlechte Sichtverhältnisse, wie etwa Dunkelheit, Gegenlicht oder Regen, machen es für Autofahrer dann noch schwieriger, die Situation richtig zu erfassen. Das Zusammentreffen solcher Faktoren treibt das Unfallrisiko stark in die Höhe“, so der Experte weiter. „Unter solchen Vorzeichen heißt es für den Autofahrer: vorsichtig und aufmerksam fahren. Für Fußgänger ist es besonders wichtig, sich beim Überqueren der Straße nicht vom Smartphone ablenken zu lassen, sondern sich ganz auf den Verkehr zu konzentrieren.“ Unübersichtlich kann es auch werden, wenn Fahrzeuge direkt vor einer Kreuzung oder Einmündung abgestellt wird. Auch hier besteht die Gefahr, dass die passierenden Fahrzeuge und Fußgänger in komplexen Verkehrssituationen leichter den Überblick verlieren und einen anderen Verkehrsteilnehmer übersehen. Nicht umsonst ist im Bereich von fünf Metern vor Fußgänger-Überwegen, Kreuzungen, Einmündungen sowie Ein- und Ausfahrten das Parken unzulässig. Vor und hinter Haltestellenschildern müssen 15 Meter Abstand bleiben.

Eine verbreitete Unsitte ist auch das Parken auf Gehwegen - sofern es nicht durch ein Zusatzschild erlaubt ist. „Fußgänger werden dadurch allzu oft gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Das kann vor allem Kinder, Ältere oder Personen mit Kinderwagen unnötig in Gefahr bringen“, so Cakeljic. Wer beim Parken andere erheblich behindert, sollte sich im Klaren sein, dass die Polizei durchaus das Recht hat, auf Kosten des Halters den Abschleppdienst zu rufen.
Quelle: DEKRA


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16.03.2017

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