DEKRA Experten: Rettungsgasse - 20.05.2017

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DEKRA Experten: Rettungsgasse
Regelung klarer formuliert


Nach Unfällen kann schnelle Hilfe Leben retten. Damit Polizei und Rettungsfahrzeuge die Unfallstelle schnell erreichen können, sind Autofahrer verpflichtet, im Stau eine Rettungsgasse freizuhalten. Um die nötige Klarheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber die Regelung einfacher und klarer formuliert, teilt DEKRA mit. Laut Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung gilt die Regelung insbesondere für Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung. Sobald Fahrzeuge hier mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden, müssen sie für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen eine Gasse bilden, und zwar zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung.

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Quelle: DEKRA


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20.05.2017

DEKRA Automobil GmbH Strausberg
Am Flugplatz 11
15344 Strausberg
Tel.: 03341/41570





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