Termine für Anmeldung der Schulanfänger - 20.12.2017

Nachrichten
Termine für Anmeldung der Schulanfänger
In den Strausberger Grundschulen


Sobald Weihnachten vorbei ist, steht für einige Strausberger Familien wieder eine spannende Zeit an, denn im Januar müssen Eltern ihre schulpflichtigen Kinder in der zuständigen Grundschule anmelden.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2018 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2018/19 schulpflichtig. Sie müssen in der zuständigen Grundschule der Stadt Strausberg angemeldet werden.

Anmeldezeiten:
Grundschule am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, Tel.: 03341 27486
am 20.01.2018 von 09.00 bis 12.00 Uhr

Hegermühlen-Grundschule, Hegermühlenstraße 8, Tel.: 03341 22965
am 16.01.2018 von 08.00 bis 16.00 Uhr
am 17.01.2018 von 08.00 bis 18.00 Uhr
am 18.01.2018 von 08.00 bis 16.00 Uhr

Grundschule Am Annatal, Am Annatal 64, Tel.: 03341 421224
am 22.01.2018 von 08.00 bis 16.00 Uhr
am 23.01.2018 von 08.00 bis 15.00 Uhr

Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Straße 1, Tel: 03341 422045
am 17.01.2018 von 13.00 bis 17.00 Uhr
am 18.01.2018 von 13.00 bis 17.00 Uhr

Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die zuständige Grundschule ist die nächstgelegene Grundschule, wobei eine Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt, um einen geordneten Schulbetrieb zu sichern.


Grundschule am Wäldchen:
alle Straßenzüge östlich der Phillipp-Müller-Straße in Verlängerung der Gielsdorfer Chaussee einschließlich Gartenstadt

Hegermühlen-Grundschule:
alle Straßenzüge westlich der Phillipp-Müller-Staße in Verlängerung der Gielsdorfer Chaussee einschließlich Phillipp-Müller-Straße, Schillerhöhe und Jenseits des Sees, südlich grenzt die Goethestraße

Grundschule Am Annatal:
alle Straßenzüge südlich der Goethestraße und nördlich der Rudolf-Breitscheid-Straße, Spitzmühlenweg und Postbruch

Vorstadt-Grundschule:
alle Straßenzüge südlich der Rudolf-Breitscheid-Straße


Die Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung und des Beschlusses Nr. 14/152/2005 der Stadtverordnetenversammlung vom 06.01.2005 über die Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks. (Siehe angefügte PDF)


Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen.
Folgende Dokumente sind vorzulegen:

- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweise der Eltern sowie urkundliche Nachweise zur Sorgeberechtigung des Kindes
- Teilnahmebetätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
- gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
- gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung

Eltern haben ebenfalls zu den Terminen die Möglichkeit einen Hortplatz anzumelden.

Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2018 statt.
Es gilt zu beachten, dass durch die Anmeldung an einer Grundschule die tatsächliche Aufnahme noch nicht gesichert ist. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in der Schule.

Fragen zum Anmeldeverfahren können sie an die Stadtverwaltung Strausberg, Fachbereich Bürgerdienste, Tel. 03341/381265, petra.hamann@stadt-strausberg.de richten.
Quelle: Stadt Strausberg


Dokument öffnen

» weitere Informationen

20.12.2017, Strausberg

Stadt Strausberg
Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg
Tel.: 03341 / 38 11 00

» Weitere Artikel des Veranstalters




Werbung
^