Schließung des Freibades - 11.06.2019

Nachrichten
Schließung des Freibades
in der Saison 2019


Es erfolgte von Seiten der Stadtverwaltung Strausberg ein ausführliches Gespräch mit dem Pächter Herrn Thaleiser zur Thematik "Schließung des Freibades in der Saison 2019" in Strausberg. Ergebnis:

Aufgrund des sinkenden Wasserpegels des Straussees (https://www.stadtstrausberg. de/wp-content/uploads/2018/11/19-01-28_Stauh%C3%B6he-Straussee.pdf) mussten bereits im Jahr 2015 erste Attraktionen des Freibads
abgebaut werden. In den folgenden Jahren kamen immer mehr Einschränkungen hinzu, in deren Folge die Besucherzahlen deutlich zurückgingen. Zuletzt wurde das Freibad vor allem durch Tagestouristen, kaum jedoch durch Einheimische genutzt.
Vor allem die Zahl der Jugendlichen, die sich früher an den Sprungbrettern und der Rutsche erfreuten, sank immer mehr.

Während der Pegel im Mai letzten Jahres noch bei rund 100 cm lag, messen wir ein
Jahr später nur noch 60 cm am Hilfspegel. Dadurch existiert im Freibad de facto kein
Nichtschwimmerbereich mehr, denn der Straussee verfügt nur über eine recht kurze
Flachwasserzone und geht dann sofort in den Tiefwasserbereich über. Für Kinder
und Nichtschwimmer kann deshalb keine Sicherheit mehr gewährleistet werden.
Hinzukommen die zahlreichen anderen Einschränkungen (Sperrungen der Stege,
Sprungbretter, Rutschen …), die die Einrichtung für Badegäste unattraktiv machen,
sodass sich eine Öffnung des Bades bei diesem Pegelstand finanziell einfach nicht
lohnt. Das Personal wird währenddessen im Bootsverleih eingesetzt, für Wartungsund
Reinigungsarbeiten in der Schwimmhalle gebraucht und nimmt seinen
Sommerurlaub.

Bisherige Lösungsvorschläge von Bürgern und Dienstleistern für das Problem wie
die Erweiterung des Nichtschwimmerbereiches durch das Abtragen von Sand (eine
Sperrschicht im Boden verhindert dies) oder die Öffnung ausschließlich für
Schwimmer sieht der Chef der Strausberger Bäder GmbH als nicht umsetzbar. Zu
alternativen Nutzungsmöglichkeiten des Freibades als Strandbar oder für
Beachpartys sagt Fred Thaleiser: „Das gab es alles schon einmal, aber das Freibad
ist dafür mit seinen Denkmal- und Brandschutzbestimmungen (Holzbau von 1925)
und den vorhandenen Sanitäranlagen einfach nicht ausgelegt. Kleine
Veranstaltungen, wie Betriebsfeiern sind jedoch auf Anfrage und unter Auflagen
möglich.“

Um das Freibad wieder für Jung und Alt, für Einheimische und Touristen attraktiv zu
machen und zwar unabhängig von der Höhe des Wasserstandes, wäre eine
Modernisierung erforderlich. Dabei sollte dann auch das Thema Barrierearmut eine
wichtige Rolle spielen, denn bis heute verfügt das Freibad weder über einen
barrierefreien Zugang, noch über behindertengerechte Toiletten oder gar einen
Wasserzugang. Wasserstandsunabhängige Schwimmstege sowie Rutschen und
Sprungtürme auf Pontons würden das Angebot abrunden und eine Öffnung der
Einrichtung auch in Zukunft sichern. Hinzukämen weitere Schwimmstege am
Bootsverleih und ein Neubau des Imbisses, da der bisherige im Herbst abgerissen
werden muss.

Doch, ob das Freibad modernisiert werden soll, sodass es zukünftig wieder öffnen
kann und wir 2025 sein 100-jähriges Bestehen feiern können, dass muss die
neugewählte Stadtverordnetenversammlung beschließen. Ausschlaggebend für die
Entscheidung dürfte auch das Gutachten zum Wasserhaushalt des Straussees sein,
das im März nächsten Jahres vorliegen soll. Bevor jedoch überhaupt
Umbaumaßnahmen stattfinden könnten, müsste erst einmal ein Planungsbüro
beauftragt werden, das ein Konzept entwickelt und die Kosten kalkuliert.

Trotz der Schließung des Freibades in dieser Saison werden wir keine
Wildbadestellen als offizielle Badestellen ausweisen. Da es sich hierbei zum einen
um einen komplexen, langfristigen Prozess mit dem Landkreis handelt, zum anderen
müssten wir sonst dort Auflagen (Personal, Nichtschwimmerbereich, 1. Hilfe-Station,
Reinigung, Toiletten …) erfüllen, die sowohl personell, als auch
versicherungstechnisch nicht leistbar sind.

- Aus § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat die Rechtsprechung
den gewohnheitsrechtlichen Rechtssatz entwickelt, dass jeder, der im Verkehr
eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren
Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen hat (sog.
Verkehrssicherungspflicht).

- Das heißt, wenn wir eine Infrastruktur schaffen (z.B. Parkplatz,
Nichtschwimmerbereich, Toiletten…), die zeigt, dass man dort baden kann, sind
wir verkehrssicherungspflichtig.

Die Schwimmhalle wird wie in jedem Jahr im Sommer wegen Wartungsarbeiten
gesperrt. Vom 20. Juni bis spätestens Anfang September müssen Schalterschränke,
Filteranlagen, Heizung und Fliesen bis hin zu Silikonfugen instandgesetzt werden.
Quelle: Stadt Strausberg

11.06.2019, Strausberg

Strausberger Bäder GmbH
Wriezener Straße 30a
15344 Strausberg






Tel.: 03341 / 313908

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