Fahrschulen dürfen öffnen - 11.05.2020

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Fahrschulen dürfen öffnen
unter Einhaltung der Hygienebestimmungen

Der theoretische Unterricht und die praktische Ausbildung sind in allen Fahr-, Flug- und Segelschulen und ähnlichen Einrichtungen mit jeweils bis zu fünf Schülerinnen und Schülern wieder erlaubt. Das hat das Land Brandenburg mit der neuen Eindämmungsverordnung beschlossen. Voraussetzung ist jedoch, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Die Fahr-, Flug- und Segellehrer müssen dazu entsprechende Zugangskontrollen sicherstellen und Anwesenheitslisten mit den wichtigsten Kontaktdaten der Teilnehmer führen. Darüber hinaus muss der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet bleiben. Dabei kann eine Markierung von Sitzplätzen sowie ein System des zeitversetzten Betretens und Verlassens der Schulorte notwendig sein, damit die Abstandsregelungen auch vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung eingehalten werden können.

Beim praktischen Fahrunterricht dürfen während der Ausbildungsfahrten nur Fahrschüler/in und Fahrlehrer/in zugegen sein. Da die Mindestabstände nicht einhaltbar sind, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Verkehrsminister Guido Beermann: „Wir freuen uns, den Brandenburgerinnen und Brandenburger wieder eine verkehrliche Ausbildung ermöglichen zu können und appellieren an alle, die Abstands- und Hygieneregeln auch weiterhin so verantwortungsvoll zu handhaben, wie bisher.“

Ebenso ist die Nutzung von öffentlichen und privaten Marinas, Bootsanlegestellen und vergleichbaren Einrichtungen wieder möglich. Es gilt jedoch wie überall im öffentlichen Raum, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

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