In zwei Schritten zum Kurzarbeitergeld - 14.05.2020

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In zwei Schritten zum Kurzarbeitergeld
Erst Anzeige, dann Antragstellung

In zwei Schritten zum Kurzarbeitergeld: Zuerst die Anzeige, dann der Antrag - Bei vollständigen Unterlagen liegt die Bearbeitungszeit im Agenturbezirk Eberswalde bei unter drei Wochen

Knapp 2.500 Unternehmen haben bis Ende April im Agenturbezirk Eberswalde Kurzarbeit angezeigt. Durch die Corona-Pandemie haben die meisten dieser Betriebe zum ersten Mal mit der Kurzarbeit zu tun. Der Gesetzgeber hat den Zugang zur Leistung „Kurzarbeitergeld“ erleichtert, das heißt deutlich mehr Unternehmen als in den Jahren zuvor haben Anspruch darauf. Nicht verändert wurde das Verfahren der Antragstellung. Dieses beinhaltet nach der Anzeige in einem zweiten Schritt die Antragstellung auf Kurzarbeitergeld. Dazu gehört dann neben dem Antragsformular eine Abrechnungsliste mit den Namen der Beschäftigten und Informationen zum konkreten Entgeltausfall durch die Kurzarbeit. Für jeden abgelaufenen Kalendermonat mit Kurzarbeit ist rückwirkend ein Extra-Antrag innerhalb von drei Monaten erforderlich.

„Nach unseren Erfahrungen sind nicht wenige Unternehmen davon ausgegangen, dass die Anzeige der Kurzarbeit ausreicht und das Geld dann schnell gezahlt wird. Ganz so einfach ist es leider nicht. Nach der Bearbeitung der Anzeige ist nach jedem Monat mit Kurzarbeit ein vollständiger Antrag zwingend notwendig, um das vom Arbeitgeber verauslagte Kurzarbeitergeld erstatten zu können. Das Kurzarbeitergeld kann deshalb keine schnelle Soforthilfe sein, sondern ist ein Baustein, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Beschäftigte auch in wirtschaftlichen Krisen zu halten und nicht zu entlassen“, erklärt Petra Röhlinger-Hissnauer, Leiterin der Arbeitsagentur Eberswalde, „Wir wissen, wie wichtig das Kurzarbeitergeld für die Unternehmen ist, um in diesen wirklich schwierigen Zeiten am Markt zu bleiben. Nach dem ersten sehr großen Ansturm liegt die Bearbeitungszeit für Anträge aus der Uckermark und dem Barnim jetzt bei unter drei Wochen. Wir haben das Bearbeitungsteam für das Kurzarbeitergeld deutlich verstärkt und insgesamt organisatorisch alles dafür getan, den Ansturm zu bewältigen. Nun sind wir sehr froh darüber, dass alles fachlich und zeitlich gut läuft und die Unternehmen bei einem vollständigen Antrag mit der schnellen Auszahlung des Kurzarbeitergeldes rechnen können.“

Anzeigen und Anträge auf Kurzarbeit können auf dem Postweg an die Arbeitsagentur Eberswalde oder per Mail Potsdam.031-OS@arbeitsagentur.de direkt an das Bearbeitungsteam geschickt werden.

Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit gibt es unter www.arbeitsagentur.de oder telefonisch unter der kostenfreien Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 und der Sonderrufnummer 03334/372002 jeweils montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
Quelle: Agentur für Arbeit Eberswalde

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