Rauchmelder: Pflichtausstattung für alle Wohnungen - 30.12.2021

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Rauchmelder: Pflichtausstattung für alle Wohnungen
DEKRA Experten informieren


Brandschutz: Rauchmelder monatlich prüfen - Lebensrettender Piepser


Der Alarm eines Rauchmelders kann Leben retten. Vor allem nachts im Schlaf sind Menschen einem Wohnungsbrand oft schutzlos ausgeliefert. „Studien zeigen, dass der Geruchssinn des Menschen im Schlaf abgeschaltet ist. Sie werden nicht wach, wenn sich Brandrauch in der Wohnung ausbreitet“, sagt Lars Inderthal, Brandschutzfachmann bei der Experten-Organisation DEKRA. Insbesondere das hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) kann einen Menschen schon nach wenigen Atemzügen außer Gefecht setzen. Nicht zuletzt aus diesem Grund verunglücken 70 Prozent aller Brandopfer in den Nachtstunden.

„Vor allem in Schlafräumen, Kinderzimmern und Wohnungsfluren müssen Rauchwarnmelder installiert sein. Das ist schon seit einigen Jahren vorgeschrieben“, betont der Experte. Die rund 20 bis 30 Euro teuren Geräte geben bei Rauchentwicklung einen durchdringenden Alarmton ab und warnen Schlafende oder Personen in angrenzenden Räumen. Damit der Schutz dauerhaft gewährleistet ist, sollte man aber monatlich testen, ob die Warnmelder noch zuverlässig funktionieren.

Gibt der Rauchmelder beim Drücken der Kontrolltaste einen Ton ab, arbeitet das Gerät korrekt. Falls nicht, muss die Batterie oder das Gerät umgehend ausgetauscht werden. Für die Installation eines Rauchmelders ist der Eigentümer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verantwortlich. Mieter wiederum haben die Aufgabe, das Gerät betriebsbereit zu halten. Ist der Rauchwarnmelder nicht betriebsbereit, muss der Vermieter möglichst umgehend informiert werden. Beim Kauf eines Rauchmelders sollte man auf das „Q“-Label achten. In solchen Geräten muss die Batterie nicht ausgetauscht werden und Fehlalarme sind seltener als bei Billiggeräten.

Weil Rauch nach oben steigt, sollten Rauchmelder in Räumen möglichst nahe an der Decke angebracht werden. Inderthal rät dringend davon ab, im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses Rauchmelder zu installieren, da dies Fehlreaktionen auslösen kann.

Bricht beispielsweise in einer fremden Wohnung ein Brand aus und das Treppenhaus ist bereits voller Rauchgas, würde man bei einer Flucht übers Treppenhaus ins Verderben rennen. „In so einem Fall ist es sicherer, in der eigenen Wohnung bei geschlossenen, abgedichteten Türen das Eintreffen der Rettungskräfte abzuwarten.“

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Quelle: DEKRA


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30.12.2021

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