Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ) steigen ab Januar - 02.01.2023

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Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ) steigen ab Januar
Mehr Kindergeld für Familien


Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ) steigen ab Januar

Mehr Kindergeld für Familien
Um Familien besonders zu unterstützen, wird ab Januar 2023 das Kindergeld einheitlich auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht.
Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.

Die aktuellen Auszahlungstermine können im Internet abgerufen werden. Kindergeld bei Geburt kann online und komplett papierlos mittels ELSTER beantragt werden.

Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag

Gute Nachrichten gibt es auch für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2023 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 229 Euro auf 250 Euro pro Kind und Monat. Damit sollen die zusätzlichen Belastungen für Familien aufgrund der Inflation abgemildert werden.

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des KiZ – diese werden auch hier zum Jahreswechsel entsprechend angepasst. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 43 / 2022 – 29. Dezember 2022

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