Smartphone & Co. im Flugzeug
Smartphone & Co. im Flugzeug - Im Koffer komplett ausgeschaltet
Auf Flugreisen unterliegen elektronische Geräte mit Lithium-Akkus und deren Zubehör erhöhten Sicherheitsanforderungen, erinnern die Experten von DEKRA und verweisen auf die Bestimmungen der Fluggesellschaften. Smartphones, Tablets und Kameras dürfen in der Regel sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitreisen. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen jedoch komplett ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.
Ersatzbatterien und Powerbanks dürfen, ebenso wie elektronische Zigaretten mit Batterien, nur ins Handgepäck und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein. Bei Lithium-Batterien sind Höchstwerte für Nennenergie (maximal 100 Wh) und Lithiumgehalt (maximal 2 Gramm) zu beachten. Bei Überschreiten ist die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
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