
Die Stadtverordnetenversammlung Strausberg hat eine neue Satzung zu den Schulbezirken der vier städtischen Grundschulen beschlossen. Sie regelt, welche Grundschule für welche Straßenzüge in der Stadt zuständig ist.
In einigen Bereichen gibt es sogenannte Überschneidungsgebiete. Welche Schule konkret zuständig ist, legt dort zukünftig die Bürgermeisterin jedes Jahr vor dem Anmeldeverfahren fest. Diese Entscheidung wird anschließend im Amtsblatt veröffentlicht.
Die neue Regelung betrifft die Grundschule am Wäldchen, die Hegermühlen Grundschule, die Grundschule Am Annatal und die Vorstadt Grundschule. Ziel ist es, eine klare Zuordnung und eine ausgewogene Verteilung der Schüler zu erreichen.
Die neue Satzung ist am 29. Juli 2025 in Kraft getreten und ersetzt die alte Schulbezirksregelung aus dem Jahr 2005. Sie ist öffentlich auf der Website der Stadt Strausberg inklusive des zugehörigen Straßenverzeichnisses einsehbar: https://www.stadt-strausberg.de/bildung/.
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