Gutachterkosten beim Fahrradunfall - 05.08.2025 | Fotogalerie
Fotogalerie
Gutachterkosten beim Fahrradunfall
Hinweise zur Rechtslage
Fahrräder haben heute oft Neupreise, für die man auch einen ordentlichen Gebrauchtwagen kaufen kann. Die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit auf den Pedelecs, vulgo E-Bikes, führt zu vermehrten Fahrradunfällen. Und die Technik dieser Fahrräder ist auch nicht trivial.

Im Fall des Amtsgerichts Ansbach wollte ein Versicherer die Gutachtenkosten für die Ermittlung der Schadenhöhe am E-Bike nicht erstatten. Er argumentierte, dass der Schaden unterhalb der Bagatellgrenze liege. Der Totalschaden sei offensichtlich gewesen. Außerdem sei der Sachverständige Kfz-Gutachter und kein Fahrradgutachter.

Die Antworten des Gerichtes: Bei dem Neupreis von 2.299,00 EUR liegt kein Bagatellschaden vor. Ein Totalschaden sei für den Laien nicht erkennbar. Ein Kfz-Sachverständiger mit nachgewiesenen Weiterbildungslehrgängen für die zusätzliche Qualifikation für Fahrräder gehe in Ordnung. Eine Ausbildung zum Fahrradgutachter gebe es derzeit nämlich nicht (AG Ansbach 3.11.21, 1 C 571/21, Abruf-Nr. 226205, eingesandt von RA Martin Saager, Ansbach).
QUELLE: IWW VA AUSGABE 01 / 2022 | SEITE 1 | ID 47868667

mit geteilt von Rechtsanwalt H.-J. Brause
Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im DAV
Anwaltskanzlei Brause in 15344 Strausberg, Herrenseeallee 15
Tel. 03341/3042-60, www.ra-brause.de
Mehr Informationen unter: http://www.ra-brause.de...

Wann: 05.08.2025



Sie haben Anregungen oder Kritiken? Eine Mail an die Redaktion genügt. Sämtliche Inhalte dieses Internetauftrittes unterliegen dem Copyright von prinz mediaconcept oder der jeweiligen Eigentümer. Die Fotos werden für die Berichterstattung erstellt.

Werbung
^