Kindergeld nach Schulende - 23.04.2026 | Fotogalerie
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Kindergeld nach Schulende
keine Arbeitslos-Meldung notwendig
Urheber: Andreas Prinz Kindergeld nach dem Ende der Schule – keine Arbeitslos-Meldung notwendig

Auch über 18-Jährige können Kindergeld erhalten.

Das aktuelle Schuljahr ist bald zu Ende. Viele Eltern sind verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell arbeitslos melden bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?


Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.

Zieht sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger als vier Monate hin, kann auch dann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen, den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Wenn das Kind nach der Schulausbildung erst einmal nichts machen möchte, besteht kein Kindergeldanspruch.

Die Online-Services stehen rund um die Uhr zur Verfügung – sie sind schnell, sicher und vieles lässt sich so erledigen: Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen, Veränderungen mitteilen oder Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen einfach übermitteln. Das Online-Angebot steht unter www.familienkasse.de zur Verfügung.

Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.
Mehr Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de...

Wann: 23.04.2026

Prötzeler Chaussee 8, 15344 Strausberg,
Strausberg



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