
Rettungsschwimmer und Eltern tragen gemeinsam zur Sicherheit in der Seebadeanstalt bei
Die Sicherheit der Badegäste hat in der Strausberger Seebadeanstalt höchste Priorität. Die Rettungsschwimmer der FTG Strausberger Bäder GmbH (FTG) gewährleisten einen sicheren Badebetrieb.
Die Aufsichtspflicht für Kinder liegt jedoch weiterhin bei den Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Rettungsschwimmer verfügen über anerkannte Qualifikationen wie beispielsweise ein gültiges Rettungsschwimmerabzeichen, eine Erste-Hilfe-Ausbildung sowie regelmäßige Auffrischungsschulungen.
Während des Badebetriebs beobachten die Rettungsschwimmer fortlaufend das Geschehen im und am Wasser, um Gefahrensituationen frühzeitig erkennen und im Ernstfall schnell eingreifen zu können. Zu ihren Aufgaben gehören außerdem die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen, lebensrettende Sofortmaßnahmen wie die Reanimation sowie die Erstversorgung von Verletzten und die Alarmierung des Rettungsdienstes. Darüber hinaus informieren sie die Badegäste über geltende Sicherheitsregeln, weisen auf die Badeordnung hin und geben Hinweise für ein sicheres Verhalten im Wasser. Außerdem überprüfen sie regelmäßig die Rettungs- und Erste-Hilfe-Ausrüstung, damit diese im Notfall jederzeit einsatzbereit ist.
Entgegen der weit verbreiteten Vorstellung verläuft ein Ertrinkungsunfall bei Kindern meist lautlos. Kinder geraten häufig in Panik und können dann weder um Hilfe rufen noch auf sich aufmerksam machen. Innerhalb kurzer Zeit kann Wasser in die Atemwege gelangen und lebensbedrohliche Folgen haben. Umso wichtiger ist es, Kinder beim Baden niemals aus den Augen zu lassen.
Die Rettungsschwimmer der FTG konzentrieren sich auf den gesamten Badebetrieb und können somit keine individuelle Betreuung einzelner Kinder übernehmen. Deshalb appelliert die Stadt Strausberg gemeinsam mit der FTG an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, insbesondere jüngere Kinder jederzeit selbst zu beaufsichtigen und sie nicht unbeaufsichtigt zum Baden zu schicken. Kinder sollten erst dann ohne Begleitung die Seebadeanstalt besuchen, wenn sie mindestens über das Schwimmabzeichen in Bronze verfügen und vorzeigen können.
Nur das verantwortungsvolle Zusammenspiel von Badeaufsicht und elterlicher Aufsicht trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und allen Badegästen einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.