Ein Bier bitte zum Mitnehmen! - 14.02.2020 | Fotogalerie
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Ein Bier bitte zum Mitnehmen!
Testkäufe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Alkoholverkauf an ein Kind und eine Jugendliche in 5 von 14 Ladengeschäften

Die Abgabe und der Verzehr alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit sind an gesetzliche Altersgrenzen gekoppelt. Jedoch hört oder liest man in den Medien immer wieder, dass das sogenannte Rauschtrinken bei Kindern und Jugendlichen ungehindert weitergeht. Um die Verkäufer/innen sowie die Verkaufsstellenleiter/innen für dieses Thema zu sensibilisieren und um auf die unbedingte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu drängen, schreitet das Ordnungsamt der Ge-meinde Rüdersdorf bei Berlin in regelmäßigen Abständen zur Tat.

Das Jugendschutzgesetz regelt, ab welcher Altersgrenze bestimmte alkoholische Getränke an Jugendliche abgegeben werden dürfen bzw. der Verzehr in der Öffentlichkeit gestattet werden darf. Für Kinder unter 14 Jahren ist Alkohol generell verbo-ten, ab der Volljährigkeit mit 18 Jahren sind alle alkoholischen Getränke erlaubt. Für die Altersstufen dazwischen gibt es spezielle Regelungen.

Alkohol, der durch Gärung entsteht, wie Bier, Wein oder Schaumwein, darf an Personen ab 16 Jahren abgegeben werden. An Supermarktkassen sowie Tankstellen gilt „kein Alkohol unter 16 Jahren“.

Diese Altersgrenze sinkt auf 14 Jahre, wenn Jugendliche von Personensorgeberechtigten in eine Gaststätte begleitet werden und diese den Verzehr ausdrücklich erlauben. Die Abgabe bzw. der Verzehr von Branntweinen und branntweinhaltigen Getränken in Gaststätten, Supermärkten oder sonstigen Verkaufsstellen sind erst ab 18 Jahren erlaubt.

Gemäß § 9 des Jugendschutzgesetzes dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

„Ein Bier zum Mitnehmen bitte!
Unsere Testkäufer und -käuferin waren aber beide erst 13 und 14 Jahre alt. Somit hätten sie dem Jugendschutzgesetz nach noch gar keinen Alkohol kaufen dürfen.

Die jüngste Kontrolle in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit ihren drei Ortsteilen Lichtenow, Hennickendorf und Herzfelde erbrachte erschreckende Ergebnisse. 5 von den 14 aufgesuchten Geschäften sind Ihrer Pflicht nicht nachgekommen und haben die Ausweise der Jugendlichen nicht ordnungsgemäß kontrolliert.

Gemeinsam mit dem Ordnungsamt waren unsere eine 13-Jährige und eine 14-Jährige Testperson in insgesamt 14 Geschäften, von Tankstellen, Getränkeläden, Imbissständen bis hin zu Supermärkten, unterwegs. Unsere Testpersonen wurden beauftragt, Bier, Bier-Mischgetränke, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein zu kaufen.

Unsere beiden Testpersonen bekamen in 5 von 14 kontrollierten Geschäften mehrere Flaschen und eine Büchse Bier (4,8 -5 % Volumenprozent) und eine Flasche Sekt (11% Volumenprozent) verkauft. Damit hatten sich die Verkäuferinnen und Verkäufer beim Alter der Testpersonen 8 Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.

Gleich nach dem jeweiligen Einkauf gingen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit dem Corpus Delicti zurück ins Geschäft und konfrontierten die Verkäufer/innen und die Verkaufsstellenleiter/innen damit. Allermeist äußerten die betroffenen Angestellten, dass sie sonst eigentlich immer darauf achten, dass kein Alkohol an Kinder und Jugendliche entsprechend dem Jugendschutzgesetz verkauft wird. Oder aber sie äußerten, dass sie die Testkäufer älter geschätzt haben. Um so mehr zeigte sich, wie wichtig es ist, sich im Zweifel immer die Ausweise der Kundinnen und Kunden zeigen zu lassen, wenn man sich beim Alter nicht ganz sicher ist.

Es gab bei der diesjährigen Kontrolle aber auch einige Lichtblicke. Bei 8 Geschäften, unter anderem Tankstellen, Supermärkte, Getränkeläden, Imbissstände und einer Gaststätte in der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin konnten wir den Angestellten, Filialleiter/rinnen und Gewerbetreibenden/de nur gratulieren. Sie haben unsere Test-personen durchschaut, nach dem Ausweis gefragt und ihnen keinen Alkohol verkauft.

Wiedermal zeigt sich, dass es erforderlich und notwendig ist strenge Kontrollen zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes durchzuführen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin wird in unregelmäßigen Abständen weitere Testkäufe zum Schutz der Jugendlichen und Kinder durchführen.


Wann: 14.02.2020,
Rüdersdorf

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Gemeinde Rüdersdorf

Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf

Tel.: 033638 / 853 22



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