
Mit den teilweisen Lockerungen in den Corona-Beschränkungen beabsichtigen wir zum 22.04.2020 den Roten Hof wieder zu öffnen.
Wir beziehen uns dabei auf die Erklärung der Landesregierung vom 17.04.2020. „Tierparks und Wildgehege dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen ebenfalls ab dem 22. April 2020 öffnen.“
„Gastronomische Angebote bleiben auf den außer Haus-Verkauf beschränkt.“
Vorerst wird nur eine Besichtigung der Tiere möglich sein. Spielplatz und Hofcafé werden wir weiter geschlossen halten. Ein kleiner Außerhausverkauf mit z.B. Eis wird aber eingerichtet. Es wird ein geordneter Zugang zum Hof organisiert, eine Überfüllung wird vermieden.
Die Abstandsregelung auf dem Hof ist zwingend einzuhalten. Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum gelten auch auf dem Gelände des Kinderbauernhofes.
Im Eingangsbereich werden entsprechende Hinweisschilder vorhanden sein. Dort wird es auch eine Möglichkeit zur Desinfektion der Hände geben. Sitzmöglichkeiten werden reduziert oder auf vorgeschriebenen Abstand gebracht. Wir hoffen sehr, dass wir die Vorgaben auch im erforderlichen Maß auf dem Roten Hof umsetzen können und die Besucher uns dabei unterstützen und auch Verständnis zeigen. Natürlich gehen wir davon aus, dass die teilweise Öffnung funktionieren wird und sich alle Gäste an die vorgegebenen Regeln halten werden.
Im anderen Fall sehen wir uns leider gezwungen, den Kinderbauernhof wieder kurzfristig zu schließen.
Geschäftsführung