Licht an bei Nebel - 30.09.2020 | Fotogalerie
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Licht an bei Nebel
DEKRA Experten informieren
Sichtweite geringer als 50 Meter: Höchstens Tempo 50


Die Unfallforscher von DEKRA warnen davor, sich bei Nebel auf die Funktion des automatischen Abblendlichts zu verlassen. „Viele Autofahrer drehen den Lichtschalter auf ‚Auto‘ und kümmern sich dann nicht mehr weiter um die Beleuchtung ihres Fahrzeugs.

Da diese Systeme aber nur Hell und Dunkel unterscheiden können, sind bei Nebel, Regen und Schneefall viel zu viele Autofahrer nur mit dem Tagfahrlicht unterwegs“, warnt Markus Egelhaaf, Unfallforscher bei DEKRA. „Dabei reicht das Licht nach vorn für eine zuverlässige Erkennbarkeit nicht aus, noch gravierender ist jedoch, dass das Fahrzeugheck komplett dunkel bleibt. Gefährliche Situationen sind so programmiert.“

Ist die Sicht witterungsbedingt erheblich behindert, sind Autofahrer verpflichtet, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solchen Bedingungen ist dann auch erlaubt, die Nebelscheinwerfer einzuschalten. Die Nebelschlussleuchten wiederum dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite bei Nebel unter 50 Meter liegt. In der Regel ist dies der Abstand der Leitpfosten.

Gleichzeitig sind die Geschwindigkeit und der Abstand anzupassen. Denn auch bei widrigen Wetterbedingungen gilt: Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann, auf schmalen Fahrbahnen mit Gegenverkehr muss die halbe Strecke reichen. Liegt die Sichtweite unter 50 m darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Bei dichtem Nebel können sogar 30 km/h schon zu viel sein. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gilt bei weniger als 50 Meter Sicht ein generelles Überholverbot. Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand ist unbedingt einzuhalten. Hieraus resultiert ein weiterer Vorteil: „Je größer der Abstand, desto kleiner die zusätzliche Sichtbehinderung durch das von den Reifen des Vorausfahrenden
aufgewirbelte Wasser“, so der Unfallforscher.

DEKRA Info
Mehr Informationen unter: http://www.dekra.de...

Wann: 30.09.2020

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
DEKRA Automobil GmbH Strausberg

Am Flugplatz 11 15344 Strausberg

Tel.: 03341/41570

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