Kurzarbeit schnellstmöglich anzeigen - 18.12.2020 | Fotogalerie
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Kurzarbeit schnellstmöglich anzeigen
Beratung
Agentur für Arbeit Eberswalde informiert:

Neuer Lockdown: Kurzarbeit schnellstmöglich anzeigen - Agentur für Arbeit Eberswalde berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld

Für Unternehmen und Einrichtungen, die vom neuen Lockdown ab dem 16. Dezember betroffen sind, kann Kurzarbeit mit der Zahlung des Kurzarbeitergeldes eine Möglichkeit der Überbrückung in dieser schwierigen Zeit sein. Die Regelungen für die Anzeige von Kurzarbeit und für den Antrag auf Kurzarbeitergeld gelten unverändert.

Wichtig ist in jedem Fall, dass arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit - einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen - neu abgeschlossen oder verlängert werden, wenn diese zeitlich befristet waren und den Dezember nicht umfassten.

„Wir unterstützen die regionalen Betriebe während der aktuellen Wirtschaftskrise. Dazu gehört die schnellstmögliche Zahlung des Kurzarbeitergeldes an die Arbeitgeber genauso wie die individuelle Beratung zu allen Fragen rund um das sehr komplexe Thema Kurzarbeit“, so Constanze Hildebrandt, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Eberswalde. „Wir wissen um die Sorgen und Nöte der vom Lockdown betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sind deshalb selbstverständlich für die Menschen, die gerade jetzt unsere Hilfe benötigen, telefonisch, online oder auch persönlich da. Wir empfehlen Arbeitgebern, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, gerade was die Anzeige der Kurzarbeit betrifft.“
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich über die regionalen Hotlines der Arbeitsagentur Eberswalde unter den Rufnummern 03334 37 2002 und 03334 37 1001 informieren und beraten lassen.

Außerdem steht die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 (Mo-Fr 8-18 Uhr) zur Verfügung und Anfragen sind über diese E-Mail-Adresse Eberswalde.anfragen@arbeitsagentur.de möglich.

Weitere Informationen auch zur Kurzarbeit-App und zum Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ sowie unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/kug-unternehmen

Wann: 18.12.2020



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