Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - 01.01.2021 | Fotogalerie
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Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Meldefrist bitte beachten!
Agentur für Arbeit Eberswalde informiert:

Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – Meldefrist läuft bis 31. März 2021

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) überprüft Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2021 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten geht es elektronisch.

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenfalls über die Software berechnet werden.

Die Ausgleichsabgabe wird zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung mit einem Eingliederungszuschuss.

Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.

Im Agenturbezirk Eberswalde gab es zuletzt 527 Arbeitgeber mit der Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen können sich Arbeitgeber an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Eberswalde wenden oder an die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline der Bundesagentur für Arbeit 0800 4 5555 20.

Pressemitteilung, Nr. 04 / 2021

Wann: 01.01.2021



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