10 goldene Regeln für Feuer im Freien - MLUK hat neue Informationsbroschüre zu Holzfeuern veröffentlicht
(sdy) Bei einem gemütlichen Feuer draußen sitzen reizt wohl viele Menschen. Doch dabei gibt es einiges zu beachten, wie eine neue Broschüre des Brandenburger Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klima (MLUK) zeigt.
Ob gemeinsamer Ausklang eines Abends oder eine Feierlichkeit – es gibt viele Gründe, um ein Feuer zu entfachen. Doch damit es weder mit den Nachbarn noch mit den Behörden zu Problemen kommt, sollten einige Hinweise beachtet werden. In dem neuen Informationsblatt des MLUK ist übersichtlich und knapp zusammengefasst, was bei „Holzfeuer im Freien“ an Sicherheit und Rücksichtnahme bis hin zu den „10 goldenen Regeln“ zu beachten ist.
Bis zu einem Durchmesser und einer Höhe von einem Meter sind Feuer nicht genehmigungspflichtig. Darüber hinaus, beispielsweise Osterfeuer, benötigen stets eine ordnungsbehördliche Genehmigung. Dabei darf nur trockenes, naturbelassenes Holz verbrannt werden, also keinesfalls Gartenabfälle oder lackierte und behandelte Hölzer, Dachpappen, Laub und ähnliches. Feuchtes Holz rußt und kann zu einer Belästigung von Nachbarn führen. Daher sollten Feuer im Vorfeld abgesprochen werden.
Witterung, Wind, Trockenheit, Abstand zu Gebäuden und Vegetation, vorhandene Löschmittel sind weitere Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Verstöße gegen den Immissions- und Klimaschutz stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit bis zu 20.000 Euro geahndet werden können. Die gesamte Broschüre als PDF-Datei gibt es unter https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Holzfeuer-im-Freien.pdf. Die Broschüre kann ebenso telefonisch unter 0331/8 66 72 37 sowie per E-Mail an bestellung@mluk.brandenburg.de bestellt werden.