Anmeldung Schulanfänger - 02.09.2021 | Fotogalerie
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Anmeldung Schulanfänger
einschließlich Sprachstandsfeststellung
Kaum sind die Einschulungen vorbei, wird schon an die nächsten Schulanfänger gedacht. Nachfolgend sind alle Infos rund um die Anmeldung der für nächstes Jahr schulpflichtigen Kinder zu entnehmen. Außerdem ist noch eine Information zur Sprachstandsfeststellung dabei.

Anmeldung Schulanfänger
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum Schuljahr 2022/23 schulpflichtig. Sie müssen in der zuständigen Grundschule der Stadt Strausberg angemeldet werden.

Anmeldezeiten:
Grundschule am Wäldchen, Otto-Grotewohl-Ring 69, Tel.: 03341/2 74 86
am 10.11.2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr
am 11.11.2021 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Hegermühlen-Grundschule, Hegermühlenstraße 8, Tel.: 03341/2 29 65
am 09.11.2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr
am 10.11.2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr
am 11.11.2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr

Grundschule Am Annatal, Am Annatal 64, Tel.: 03341/42 12 24
am 09.11.2021 von 10:00 bis 16:00 Uhr
am 10.11.2021 von 10:00 bis 16:00 Uhr

Vorstadt-Grundschule, Heinrich-Dorrenbach-Straße 1, Tel: 03341/42 20 45
am 09.11.2021 von 13:00 bis 17:00 Uhr
am 10.11.2021 von 13:00 bis 17:00 Uhr

Eltern melden ihr schulpflichtiges Kind direkt in der zuständigen Grundschule an. Die zuständige Grundschule ist die nächstgelegene Grundschule, wobei eine Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt, um einen geordneten Schulbetrieb zu sichern.

Grundschule am Wäldchen: alle Straßenzüge im Nord-Osten der Stadt (östlich der S-Bahn-
Linie; nördlich der Prötzeler Chaussee) ohne Mittelfeldring, alle Straßenzüge in Gladowshöhe und Hohenstein

Hegermühlen-Grundschule: alle Straßenzüge in der Stadtmitte sowie Mittelfeldring, Jenseits des Sees, Schillerhöhe und Gartenstadt, Johanneshof, Fasanenpark, im Süden grenzt die Goethestraße

Grundschule Am Annatal: alle Straßenzüge in der Hegermühle (im Norden grenzt die
Goethestraße und im Süden grenzt die Friedrich-Engels-Straße), Spitzmühle und Postbruch

Vorstadt-Grundschule: alle Straßenzüge in der Vorstadt (südlich der Friedrich-Engels-Straße)
Die Zuordnung nach Einzugsbereichen erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Grundschulverordnung und des Beschlusses Nr. 14/152/2005 der Stadtverordnetenversammlung vom 06.01.2005 über die Bildung eines deckungsgleichen Schulbezirks.

Bei der Anmeldung ist das Kind persönlich vorzustellen. Folgende Dokumente sind vorzulegen:
• Geburtsurkunde des Kindes
• Personalausweise der Eltern sowie urkundliche Nachweise zur Sorgeberechtigung des Kindes
• Nachweis Masernschutzimpfung
• Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung der Kita
oder
• Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
• gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
• gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung

Die schulärztliche Untersuchung zur Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes des Kindes wird durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Untersuchungen finden in der Regel bis spätestens Ende April 2022 statt.

Bitte beachten Sie, dass durch die Anmeldung an einer Grundschule die tatsächliche Aufnahme noch nicht gesichert ist. Nachdem alle Informationen vorliegen, erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes in der Schule.

Fragen zum Anmeldeverfahren können direkt an die Stadtverwaltung Strausberg, Fachbereich Bürgerdienste, Tel. 03341/38 11 11, steffi.domscheit@stadt-strausberg.de gerichtet werden.

Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung
Kinder, die für das folgende Schuljahr in der Schule anzumelden sind, sind verpflichtet, an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung teilzunehmen. Die Sprachstandfeststellung findet im Jahr vor der Einschulung statt. Bei festgestelltem Förderbedarf besteht die Pflicht, an einem Sprachförderkurs in einer Kindertagesstätte teilzunehmen. Die Sprachstandfeststellungen und - soweit erforderlich - die Sprachförderkurse werden in der besuchten Kita durchgeführt. Auch Kinder, die im Jahr vor der Einschulung keine Kita besuchen, sollen in einer nahegelegenen Kita an einer Sprachstandfeststellung und gegebenenfalls an einem Sprachförderkurs teilnehmen. Diese Kinder sind in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum 30.10.2021 persönlich oder telefonisch in einer Kita zur Sprachstandfeststellung anzumelden. Alle Kinder, die an dem Verfahren zur Sprachstandfeststellung im Jahr vor der Einschulung teilgenommen haben, erhalten eine Teilnahmebestätigung, die von den Eltern bei der Schulanmeldung vorgelegt wird. Die Durchführung der Sprachstandfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung

(SprachfestFörderverordnung – SfFV) vom 03. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr.25],
S.505) zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juli 2018 (GVBI.II/18, [Nr.49]).
Mehr Informationen unter: http://ww.stadt-strausberg.de...

Wann: 02.09.2021,
Strausberg

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Stadt Strausberg

Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg

Tel.: 03341 / 38 11 00



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