Vertrag zum Quartiersmanagement - 10.02.2023 | Fotogalerie
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Vertrag zum Quartiersmanagement
in Hegermühle gekündigt
Die S·T·E·R·N Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH hat gemäß den vertraglichen Vereinbarungen den Vertrag mit der Stadt Strausberg zur Durchführung des Quartiersmanagements Hegermühle zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Darüber hat Bürgermeisterin Elke Stadeler bei der Stadtverordnetenversammlung am 9. Februar informiert. Die Stadtverordneten wollen sich in Kürze in den zuständigen Ausschüssen von STERN-Verantwortlichen die Hintergründe der Kündigung erläutern lassen.

STERN wurde 2015 mit dem Quartiersmanagement beauftragt und setzte seitdem gemeinsam mit der Stadtverwaltung viele Projekte erfolgreich um. Dazu gehören u.a. die Einrichtung einer Kreativwerkstatt und der Aufbau eines Netzwerks Familienförderung. Das Stadtteilbüro in Hegermühle wird noch bis Ende des Jahres von Mitarbeiter*innen der STERN betreut. Besonderes Augenmerk wird auf die Verstetigung der noch laufenden Projekte wie Nachbarschaftsgarten oder Vernetzung der Schule im Wohngebiet gelegt.

Das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ läuft unabhängig von der Kündigung bis zum 31.12.2025. Die kommenden Schritte und Maßnahmen wird die Stadt gemeinsam mit dem Fördermittelgeber, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, abstimmen und durchführen. Parallel arbeitet die Stadtverwaltung daran, den Umsetzungstand der im integrierten Entwicklungskonzept (IEK) festgehaltenen Maßnahmen zu erfassen. Neben investiven Maßnahmen werden auch soziale Parameter – SGB II-Bezug bis 16 Jahre, Wahlbeteiligung u.a. – für die Bewertung der Entwicklungen im Quartier herangezogen. Die Ergebnisse sollen der Kommunalpolitik im zweiten Quartal dieses Jahres vorgelegt werden. Anhand dessen soll die Notwendigkeit einer Fortführung des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ in Hegermühle überprüft werden.

Weitere investive Maßnahmen werden bis 2025 in Hegermühle nicht angegangen, da die zur Verfügung stehenden Finanzen vollständig in die Baumaßnahme Grundschule und Hort eingeflossen sind. Grundvoraussetzung für die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel für investive Maßnahmen durch das Land sind eine Fortschreibung des IEK und eine Verlängerung des Programms bis 2030.


Wann: 10.02.2023

Stadtverwaltung Strausberg, Hegermühlenstraße 58,
Strausberg

Veranstalter bzw. Veranstaltungsort:
Stadt Strausberg

Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg

Tel.: 03341 / 38 11 00



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