
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für das ambulante Operieren im Krankenhaus. Die Regeln wurden auf der Bundesebene festgelegt und werden schrittweise bis spätestens zum 01. April dieses Jahres verbindlich in Kraft gesetzt. Wir als Krankenhäuser sind damit verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen.
Zahlreiche Operationen oder diagnostische Maßnahmen müssen ab sofort regelhaft ambulant erbracht werden. Ausnahmen hiervon sind streng limitiert und in einem für die Krankenhäuser verpflichtenden Katalog festgelegt. Es wird selbstverständlich in den Sprechstunden des Krankenhaus Märkisch-Oderland weiterhin eine individuelle Risikobewertung durchgeführt, die auch die Frage einschließt, ob es medizinische Gründe gibt, die im Einzelfall eine stationäre Behandlung erforderlich machen. Darüber hinaus besteht aber für Patient*innen kein Wahlrecht zwischen stationärer und ambulanter Erbringung eines Eingriffs.
Wir versichern sowohl unseren Patient*innen als auch den überweisenden Ärzt*innen jedoch, dass wir diese Eingriffe in gleicher Qualität wie bisher und mit der höchstmöglichen Sicherheit durchführen werden. Ausführliche Informationen mit individueller Beratung erfolgen in den Sprechstunden.
Sie haben Anregungen oder Kritiken? Eine Mail an die
Redaktion genügt. Sämtliche
Inhalte dieses Internetauftrittes unterliegen dem Copyright von prinz
mediaconcept oder der jeweiligen Eigentümer. Die Fotos werden für die
Berichterstattung erstellt.